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Europawahl am 9. Juni 2024
Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in Jossgrund wählen. Gründe dafür gibt es viele: Urlaub, Alter, Krankheit oder einfach Bequemlichkeit. Beantragen Sie einfach die Briefwahl, um schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Jossgrund die notwendigen Unterlagen zur Wahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Jossgrund, Hessen und Deutschland stark bleibt.
Wie beantrage ich die Briefwahl in Jossgrund?
Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Jossgrund Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung in Jossgrund Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen zur Wahl per Post hinzugefügt.
Vier Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl stehen zur Verfügung
1. Internet (Online-Wahlscheinantrag)
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Jossgrund haben die Möglichkeit, ab dem 29.04.2024 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie mit Hauptwohnung in der Gemeinde Jossgrund gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6435016(link is external)
2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
3. Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
4. Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich.
Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Auf den Antrag auf Briefwahl werden nachfolgende Unterlagen ausgehändigt bzw. zugestellt:
- der Wahlschein
- der amtliche Stimmzettel
- der amtliche Stimmzettelumschlag
- der amtliche Wahlbriefumschlag
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
Der Wahlbrief sollte rechtzeitig an das Wahlamt im Rathaus zurückgeschickt, in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen oder persönlich dort abgegeben werden.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Teams Ordnung und Soziales unter der Durchwahlnummer 06059 / 9026-150 gern zur Verfügung.