Friedhöfe

Friedhöfe

Friedhof Oberndorf


Bestattungsformen auf den Friedhöfen in Oberndorf, Pfaffenhausen und Lettgenbrunn:

  • Erdbestattung
    Bestattung in einem Einzel- oder Doppelgrab (Sargbestattung)

  • Urnenbestattung
    Bestattung in Form einer Urne in einem Einzel- oder Doppelgrab in der entsprechenden Reihe für Urnengräber (Wiesen-Urnengräber)

  • Bestattung in den Urnenstelen
    Bestattung in Form einer Urne in den Urnenstelen. Die einzelnen Kammern der Stelen können mit 1 oder 2 Urnen belegt werden.

  • Urnenbestattung in Erdgräbern
    Eine Urne kann auch in einem vorhandenen oder neu erworbenen (Sarg-) Erdgrab bestattet werden. In Einzel-Ergräbern können 2, in Doppel-Erdgräbern 4 Urnen bestattet werden (zusätzlich zu den Sargbestattungen).

  • Anonyme Bestattung
    Auf dem Friedhof in Lettgenbrunn hält die Gemeinde die Möglichkeit der anonymen Bestattung vor. In Form einer Urne kann eine Bestattung auf einem anonymen Gräberfeld vorgenommen werden. 
    Auf diesem Feld können selbstverständlich Personen aus allen Ortsteilen beigesetzt werden.


Die Ruhefrist beträgt in allen Bestattungsformen 25 Jahre.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Jossgrund in der zum Bestattungszeitpunkt gültigen Fassung. 

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