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Wasserversorgung
Wasserversorgung
Wasser bildet die Grundlage allen Lebens und zählt in Deutschland zu den am strengsten überwachten Lebensmitteln. Unser Ziel ist es, kontinuierlich hygienisches Trinkwasser für allen Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Die Wasseraufbereitung erfolgt durch eine Abfolge verschiedener Prozessschritte, in denen das Wasser von unerwünschten Keimen und Verunreinigungen befreit wird. Unser Verantwortungsbereich umfasst eine eigene Wasserversorgung, die eine Strecke von etwa 40 km abdeckt.
Wir verfügen über fünf Hochbehälter, zwei Tiefbrunnen, drei Aufbereitungsanlagen sowie eine Quelle. Im Verlauf eines Jahres fördern wir rund 170.000 m³ Wasser. Doch unser Einsatz beschränkt sich nicht nur auf die Bereitstellung von Trinkwasser für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Zusätzlich spielen wir eine wichtige Rolle bei der Versorgung der Feuerwehren mit Löschwasser durch unsere Hydranten.
Unerlaubte Wasserentnahmen und Eingriff in die öffentliche Trinkwasserversorgung
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich jede Wasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz der Gemeinde Jossgrund anzeigepflichtig ist.
Um die entnommenen Quellwassermengen, die in das Versorgungnetz eingespeist werden, zu registrieren, ist es erforderlich alle Entnahmestellen mit Meßeinrichtungen zu versehen. Zwischen Quellentnahme und der Wassermenge, die abgerechnet wird, besteht ein zu großer Unterschied, der allein mit Verlustmengen aus Rohrleitungsbrüchen und Wasserentnahme für Löschzwecke nicht begründet werden kann.
Wir müssen jährlich dem Regierungspräsidium in Darmstadt die entsprechenden Zahlen nachweisen, der verständlicherweise wiederum in unserem eigenen Interesse darauf drängt, alle nur denkbaren Möglichkeiten der Erfassung der gezapften Wassermengen ins Auge zu fassen.
Die Verlustmengen, die nachgewiesen werden, rühren wie erwähnt nicht ausschließlich aus vorgenannten Gründen, sondern ergeben sich auch aus unerlaubten Wasserentnahmen, die bisher, aus welchen Gründen auch immer, noch keiner Registrierung unterlagen.
Auch nach der landläufigen Meinung, dass z. B. Bauwasser kostenlos und ohne Genehmigung der Gemeinde zu beziehen ist, ist nicht richtig.
Der Gemeindevorstand hat dies durch Beschluß festgestellt, daß auch die Wasserentnahme für Bauzwecke gebührenpflichtig ist. Lediglich die Kanalbenutzungsgebühren werden nicht abgerechnet. Grundsätzlich ist an jeder Entnahmestelle eine amtliche Meßeinrichtung (Wasseruhr) zu installieren. Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus.