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Ortsgericht
Unser Ortsgericht
Das Ortsgericht – Einrichtung und Funktion
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es derzeit rund 880 Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen ver schiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Für ihre Dienstleistungen erheben sie Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die abhängig von der jeweiligen Leistung sind.
Aufgaben des Ortsgerichts
- Die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften
- Schätzungen
- Die Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken und der Einrichtung fester Grenzzeichen
- Erstatten einer Sterbefallanzeige
- Nachlasssicherungen
Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Aufforderung hin hat die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher
- Auskunft über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in dem Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen zu erteilen,
- gutachterliche Stellungnahmen zu Fragen, die das Gericht für eine Entscheidung benötigt, abzugeben und
- Nachlassinventare und Vermögensverzeichnisse aufzustellen.
Quelle: justizministerium.hessen.de