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Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde JossgrundWelche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.