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+++ Nutzung von gemeindlichen Flächen zur Brennholzlagerung +++
Wir möchten Sie dringend darauf hinweisen, dass Holzlagerplätze auf gemeindlichen Flächen nicht eigenmächtig durch neue Holzstapel erweitert werden dürfen. Das betrifft beispielsweise den Leitenweg („Leite“) und das Orber Hohl („Kreuz- und Wettergrund“) in der Gemarkung Oberndorf.
Wir verraten Ihnen hier, wie Sie die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben können.